Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Handelsvereinbarungen und Lieferungen zwischen dem Kunden und jeder mit der Strugal-Gruppe verbundenen Gesellschaft (im Folgenden „Strugal“), d. h. jeder Gesellschaft, an der dieselbe Muttergesellschaft beteiligt ist, sowie subsidiär zu allen sonstigen zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Bedingungen.
  2. Angebote und Kostenvoranschläge sind für Strugal unverbindlich und enthalten geschätzte Preise und Maße auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Richtwerte. Der Kaufvertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde seine Bestellung schriftlich bestätigt.
  3. Bei internationalen Geschäften gehen alle zusätzlichen Kosten jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Verkauf (Transportkosten, Wechselkurs, Zoll usw.) zu Lasten des Käufers.
  4. Lieferfristen sind Richtwerte und stellen keine Verpflichtung für Strugal dar. Die Lieferung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Ware am vereinbarten Bestimmungsort abgestellt wurde.
  5. Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags gilt jedes Ereignis, jeder Umstand und jede Ursache, die außerhalb der Kontrolle der sich darauf berufenden Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Auferlegung oder Unterwerfung unter ein Gesetz, eine Verordnung, einen Erlass, eine Anordnung oder ein Ersuchen einer Behörde [national, staatlich, regional, provinziell oder kommunal], Beschlagnahme, Aufruhr, Krieg, Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Explosionen, Streiks, Aussperrungen, Maschinen- oder Werksstillstand, Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohstoffen, Ausrüstung oder Transport. In diesen Fällen ist Strugal von der Leistungspflicht befreit.
  6. Erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers, liegt die Ware während des Transports in dessen Verantwortung.
  7.  Nach Auftragserteilung und Mitteilung des Liefertermins an den Kunden ist der Käufer verpflichtet, die Produkte zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen und sie in seinen Räumlichkeiten mit den dafür erforderlichen Mitteln abzuladen. Verweigert der Kunde die physische Annahme des Materials, gilt es in jeder Hinsicht als angenommen und wird in den Einrichtungen von Strugal eingelagert. Strugal ist berechtigt, den Gesamtbetrag sowie die täglichen Lagerkosten in Höhe von 5 % des Gesamtbetrags des Materials zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
  8.  Strugal behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen vor. Während dieses Zeitraums gilt die Ware als dem Käufer zur Verwahrung übergeben. Muss die Ware wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen zurückgenommen werden, wird der Wertverlust der Materialien von den bereits geleisteten Zahlungen des Käufers abgezogen, unbeschadet der entsprechenden rechtlichen Schritte.
  9. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist Strugal berechtigt, vom Schuldner ohne förmliche Mitteilung Ersatz aller entstandenen Kosten gemäß Artikel 8 des spanischen Gesetzes 3/2004 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß Artikel 7 desselben Gesetzes zu verlangen. Die Nichtzahlung einer Rechnung ab ihrem Fälligkeitstag berechtigt zur Forderung der geschuldeten Beträge sowie zur Stornierung oder Aussetzung offener Bestellungen ohne jegliche Formalität und unbeschadet der entsprechenden rechtlichen Schritte.
  10.  Bei Lieferung des Materials muss der Käufer dessen Inhalt prüfen und Strugal jede Unregelmäßigkeit unverzüglich mitteilen; diese ist zudem innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Strugal nimmt nach Ablauf dieser Frist keine Reklamationen des Käufers mehr an.
  11. Verlangt der Kunde nach Lieferung des Materials aus von ihm zu vertretenden Gründen eine Gutschrift für das gesamte Material oder einen Teil davon, ist STRUGAL berechtigt, als Entschädigung für Verarbeitungs- und Transportkosten bis zu 15 % des Betrags des gutgeschriebenen Materials einzubehalten.
  12. Der Käufer genehmigt die Unterzeichnung von Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung von Materialien über elektronische Geräte und Mittel und erklärt ausdrücklich, dass mit der Unterschrift über diese Mittel durch eine tatsächlich oder rechtlich mit dem Verkäufer verbundene Person die Lieferpflicht von Strugal als erfüllt gilt. STRUGAL stellt dem Käufer ein Informationsdokument über die Produktgarantie für Fachkunden zur Verfügung. Garantieerklärung Produkte der STRUGAL-Gruppe
  13.  Weist die Ware Mängel auf, wurde sie nicht verändert und wurde das in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegte Mitteilungsverfahren eingehalten, wird sie ersetzt oder ihr Betrag gutgeschrieben, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat.
  14.  Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bedingungen unterwerfen sich die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand der Zuständigkeit der Gerichte von Sevilla.


RECHTLICHE HINWEISE

 

Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung hier.